Friseurinnung – Resolution des LIV Bayern zu den Corona-Maßnahmen

Friseurinnung – Resolution des LIV Bayern zu den Corona-Maßnahmen

Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks

Resolution der Mitgliederversammlung am 10./11. Oktober 2021 in Neumarkt

Das bayerische Friseurhandwerk fordert bei den Beratungen und Entscheidungen der zuständigen bayerischen Ministerien und Organisationen einbezogen zu werden, wenn es um Corona Maßnahmen geht.

Auf Landesebene halten die bayerischen Friseure einen interministeriellen Arbeitskreis unter Beteiligung des Landesinnungsverbandes für dringend notwendig und geboten.
Grundsätzlich begrüßt die Mitgliederversammlung des Landesinnungsverbandes des bayerischen Friseurhandwerks die mit der jüngsten Änderung der 14. Bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung einhergehende Lockerung der Corona-Auflagen.
Allerdings müssen mit fortschreitender Impfquote der Bevölkerung die Einschränkungen für die bayerischen Friseurbetriebe weiter schrittweise zurückgeführt werden.

Hierbei muss den Friseurbetrieben ein höchstmögliches Maß an Flexibilität und Eigenverantwortung eingeräumt werden.
Die bayerischen Friseurunternehmer sind nicht die Hilfssheriffs des Freistaats und betonen die Eigenverantwortung der Kundinnen und Kunden.

Zudem fordern die bayerischen Friseure das Schaffen einer rechtlichen Grundlage zur Erfassung des Impfstatus der Kundinnen und Kunden, um die Bürokratie im Friseursalon zu reduzieren.
Als Branche mit einer hohen Zahl von Kundenterminierungen ist das bayerische Friseurhandwerk auf Planungssicherheit angewiesen. Diese darf nicht durch kurzfristig verkündete Änderungen der Rechtsgrundlagen gefährdet werden.
Dringend benötigt wird eine Flexibilisierung und eine Lockerung der Maskenpflicht für Beschäftigte im Friseurhandwerk.
Völlig unverständlich ist die Anzeige von 2G/3G plus bei den zuständigen bayerischen Ordnungsämtern. Statt Bürokratieabbau fördert der Freistaat hier weitere Bürokratiebelastung zu Lasten des Friseurhandwerks
Als Beitrag zur wirtschaftlichen Gesundung des stark durch die Pandemie geschädigten Friseurhandwerks muss endlich die längst überfällige Senkung des Umsatzsteuersatzes auf die personalintensiven Dienstleistungen des Friseurhandwerks erfolgen.

Quelle:

Landesinnungsverband des bayerischen Friseurhandwerks • Carl-von-Linde-Straße 8a • 82256 Fürstenfeldbruck
Landesinnungsmeister Christian Kaiser • Geschäftsführerin Doris Ortlieb